Für ImmobilieneigentümerJetzt Erklärung zur Feststellung
der Grundsteuerwerte abgeben
bis 31.10.2022

Immobilieneigentümer haben noch bis zum 31.10.2022 Zeit, die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben, die nach der Grundsteuerreform erforderlich ist. Die neue Grundsteuer wird dann ab dem 01.01.2025 fällig. Für die Neuberechnung sollten Sie sich unbedingt der kompetenten Unterstützung eines Fachanwalts für Steuerrecht oder eines Steuerberaters versichern.
Ihre Kanzlei Grigat steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Die Grundsteuerreform

HintergrundDie Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform

Am 10.04.2018 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Grundsteuer mit dem Einheitswert verfassungswidrig ist. Die Festlegung der Einheitswerte ging teilweise auf Erhebungen aus dem Jahr 1965 (in Ostdeutschland 1935) zurück. Seitdem vorgenommene bauliche Veränderungen wurden nicht berücksichtigt, was zu erheblichen Wertverzerrungen führte. Diesen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung ahndete das BverfG und verpflichtete den Gesetzgeber zu einer Grundsteuerreform. Die Reform wird zum 01.01.2025 rechtskräftig.

Ab sofort gilt es für Immobilien- und Grundstückseigentümer, Vorbereitungen für die sogenannte Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte zu treffen, die vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eingereicht werden muss.

Sichern Sie sich bereits jetzt die fachkundige Unterstützung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater!

Der Zeitplan für Immobilienbesitzer

Die Grundsteuerreform

01.01.2022: Stichtag für die erste Hauptfeststellung. Von den Finanzämtern wird ab diesem Zeitpunkt via öffentlicher Bekanntmachung, Internet oder Tagespresse der Aufruf an die Steuerpflichtigen ausgehen, die Erklärung zur Feststellung der Grunsteuerwerte einzureichen.

Was müssen Sie tun?

Suchen Sie möglichst zeitnah die für die Erklärung benötigten Informationen und Unterlagen zusammen, wie z. B.

  • Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens,
  • Eigentumsverhältnisse,
  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung),
  • Fläche des Grundstücks,
  • bisherige Einheitswertbescheide,

und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater!

Die Grundsteuerreform

01.07. 2022

Ab diesem Termin kann die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben werden. Die elektronische Übermittlung ist Pflicht.

31.10. 2022

Der 31.10.2022 ist der letzte Abgabetermin für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte.

01.01. 2025

Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Grundsteuer zu bezahlen.

Ihre Vorteile

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Die Grundsteuerreform

Wie wird die neue Grund-
steuer berechnet?

Die Grundsteuerreform

Die Grundsteuer errechnet sich in einem komplizierten dreistufigen Rechenverfahren aus Grundstückswert, Steuermesszahl und Hebesatz.

Die kurze Berechnungsformel für die Grundsteuer lautet:

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz = Grundsteuer

Erster SchrittGrund­stückswert

Der Ermittlung des Grundstückswerts liegt ab sofort nicht mehr der Einheitswert, sondern der Grundsteuerwert zugrunde, der u. a. vom Bodenrichtwert, der Grundstücksfläche, dem Alter des Gebäudes und der Nutzungsart abhängig ist. Das Berechnungverfahren variiert dabei: So kommen je nach Art der Bebauung entweder das Ertragswertverfahren (z. B. bei Ein- und Zweifamilienhäusern) oder das Sachwertverfahren (z. B. bei Geschäftsgrundstücken) zum Einsatz. Bei unbebauten Grundstücken ist die Berechnung deutlich einfacher.

Zweiter SchrittSteuer­messzahl

Steht der Grundsteuerwert für das Grundstück fest, kommt die Steuermesszahl zur Anwendung. So erhält man den Steuermessbetrag, der für die weitere Berechnung benötigt wird.

Dritter SchrittHebesatz

Es gibt drei unterschiedliche Hebesätze für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für unbebaute „baureife“ Grundstücke.

Mit der Kanzlei Grigat
auf der sicheren Seite!

Schieben Sie die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte nicht auf die lange Bank – und vermeiden Sie Fehlberechnungen, die Sie teuer zu stehen kommen können!

Alle Immobilienbesitzer werden im Laufe dieses Sommers dazu aufgefordert werden, die Erklärung bei ihrem Finanzamt einzureichen. Auf Rechtsanwälte und Steuerberater kommt viel Arbeit zu: Sichern Sie sich rechtzeitig professionelle Unterstützung, bevor die Kapazitäten versiegen!

Als Fachanwältin für Steuerrecht verfüge ich über mehr als 20 Jahre Erfahrung und kümmere mich zuverlässig, zielführend und sorgfältig um Ihre Belange. Ich weiß genau, worauf bei der komplizierten Berechnung zu achten ist und wo etwaige Fallstricke in der Korrespondenz mit dem Finanzamt lauern. Gern berate ich Sie in einem unverbindlichen Gespräch. Kontaktieren Sie mich einfach! Ich freue mich auf Sie!

RAin Nicole Grigat, LL.M.

Fachanwältin für Steuerrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin

Frau Grigat, LL.M. ist Inhaberin einer Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung. Fundierte und schnelle Beratung in steuer- und betriebswirtschaftlichen Fragen ist ihr Tagesgeschäft.

Sie hält außerdem regelmäßig Vorträge für Kreditinstitute, Unternehmer und Privatpersonen.

  • 2014 – heute
    Fachanwältin für Steuerrecht
  • 2004 – heute
    Fachanwältin für Familienrecht
  • 2006 – heute
    Erbrecht – Tätigkeitsschwerpunkt

Die Grundsteuerreform

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